Talmud zu Bava Batra 5:10
הַסִּיטוֹן מְקַנֵּחַ מִדּוֹתָיו אַחַת לִשְׁלֹשִׁים יוֹם, וּבַעַל הַבַּיִת אַחַת לִשְׁנֵים עָשָׂר חֹדֶשׁ. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, חִלּוּף הַדְּבָרִים. חֶנְוָנִי מְקַנֵּחַ מִדּוֹתָיו פַּעֲמַיִם בַּשַּׁבָּת, וּמְמַחֶה מִשְׁקְלוֹתָיו פַּעַם אַחַת בַּשַּׁבָּת, וּמְקַנֵּחַ מֹאזְנַיִם עַל כָּל מִשְׁקָל וּמִשְׁקָל:
Der Großhändler reinigt seine Maßnahmen einmal in dreißig Tagen [wegen des Weins und des Öls, die in ihnen erstarren und somit die Maßnahme reduzieren.] Und ein Hausbesitzer [der nicht im Maßstab eines Großhändlers verkauft] alle zwölf Monate. R. Shimon b. Gamliel sagt: Im Gegenteil. Ein Ladenbesitzer reinigt seine Maßnahmen zweimal pro Woche [Denn ein Ladenbesitzer muss nicht drei Tropfen "tropfen", da ein Großhändler und ein Hausbesitzer (siehe 3: 8) und (Rückstände) im Gefäß verbleiben und daran haften bleiben.], und er wischt einmal pro Woche seine Gewichte ab [dh er reinigt die Steine von seiner Waage, mit der er nasse Dinge misst]. Und er reinigt seine Waage bei jedem Wiegen.
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